- Regelung zur Kurzarbeit weist Konstruktionsfehler a-
- 60 Prozent des Nettolohns reichen nicht für Miete und Lebenshaltungskosten
- Jetzt kommt es darauf an, die Nachfrage zu stärken
- Brief an die Bundestagsabgeordneten Detlev Pilger (SPD) und Josef Oster (CDU)
- Brief der Handwerksgewerkschaften an das Bildungs- Arbeits- und Wirtschaftsministerium
(Koblenz, 01.04.2020) – Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz fordert von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit. „Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die…