Verhandlungen zur Umwandlung in eine SE bei Stabilus fortgesetzt

23.09.2021 | Mitbestimmung wird weiterhin abgelehnt BVG (Besonderes Verhandlungsgremium) leitet den Rechtsweg ein

Stabilus, ein im S-Dax börsennotiertes deutsches Traditionsunternehmen, hat Anfang März dieses Jahres angekündigt, die in Luxemburg ansässige Stabilus S.A. in eine Europäische Gesellschaft (SE) umzuwandeln. Unmittelbar nach der Umwandlung soll der Firmensitz nach Deutschland verlegt werden. Die Verhandlungen der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE wird durch das besondere Verhandlungsgremium (BVG) geführt.

Am 21. und 22.09.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Sowohl bei der Frage der Rechte des SE-Betriebsrates als auch bei der Frage der Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat liegen die Vorstellungen der Arbeitnehmervertreter und des Unternehmens nach wie vor weit auseinander. Das Unternehmen lehnt strikt eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat der SE ab und will die europäischen Beschäftigten an Strategie und Wandel des Unternehmens nicht teilhaben lassen.

Stabilus zählt in Deutschland nebst aller Tochterfirmen mehr als 2.000 Beschäftigte und europaweit 3.700 Beschäftigte. Nach deutschem Recht wäre es gesetzliche Vorschrift, den Aufsichtsrat einer deutschen Konzernmutter mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten paritätisch, also je zu der Hälfte mit Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zu   besetzen.  Gemäß Art. 11 RL 2001/86/EG darf die SE nicht dazu missbraucht werden, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte vorzuenthalten. Das BVG und die IG Metall kommen aufgrund des Vorgehens von Stabilus zu dem Schluss, dass die SE- Umwandlung mit anschließendem Umzug nach Deutschland gewählt wurde, um einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat in der zukünftigen Stabilus SE zu verhindern.

Die Automobil- und Zulieferindustrie steht vor enormen Herausforderungen und wird in den nächsten Jahren einen gigantischen Umbauprozess bewältigen müssen. Dieser Prozess kann nur mit den Beschäftigten zusammen gelingen: „Nur, wenn diese einbezogen sind, kann einer Abwanderung ganzer Branchen in andere Regionen entgegengewirkt werden. Nur mit mehr Mitbestimmung – mit mehr Demokratie in der Wirtschaft – ist zu verhindern, dass Produktion und Entwicklung sowie Kompetenzen und Innovationsfähigkeit verloren gehen. Wir haben keine Angst vor Veränderungen, wir benötigen aber das notwendige Instrumentarium für eine faire sozialökologische Transformation. Das heißt: Mehr Demokratie im Betrieb und auf Konzernebene“, sagt Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz und Mitglied des BVG. Zur Erreichung dieser strategischen Zielsetzung ist ein paritätisch mitbestimmter Aufsichtsrat von großer Bedeutung.

Zur Wahrung der Rechte des BVG und der europäischen Beschäftigten sowie der rechtskonformen Umsetzung der europäischen Richtlinie zur SE Gründung hat das BVG beschlossen, den Rechtsweg einzuleiten. Die Parteien haben sich für die weiteren Verhandlungen auf den 12. Oktober vertagt.

Von: sm

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