Koblenz, Luxemburg 14.10.2021

Stabilus lehnt die Unternehmensmitbestimmung in der SE weiterhin ab

14.10.2021 | Die Verhandlungen bei der Stabilus S.A. in Luxemburg zur Umwandlung in eine SE wurden am 12. Oktober 2021 fortgesetzt. Wesentlicher Knackpunkt bleibt die Unternehmensmitbestimmung.

Stabilus lehnt diese weiterhin ab. Gemäß Art. 11 RL 2001/86/EG darf die SE nicht dazu missbraucht werden, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte vorzuenthalten. Aus Sicht von Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz und Mitglied des besonderen Verhandlungsgremiums (BVG) ignorieren die Verantwortlichen von Stabilus diesen Tatbestand und argumentieren widersprüchlich: „Auf der einen Seite behaupten die Stabilus-Verantwortlichen, dass die SE-Vereinbarung keine Mitbestimmungselemente zu beinhalten hat, auf der anderen Seite wollen sie in der gleichen Vereinbarung einen ausdrücklichen Ausschluss der Mitbestimmung. Der bisherige Verhandlungsstand zu den Rechten und Strukturen des SE-Betriebsrates bietet zum jetzigen Verhandlungszeitpunkt auch keine Grundlage für eine Vereinbarung.“

Jürgen Rolf, Vorsitzender des Koblenzer Betriebsrates und des BVG, stellte in der Verhandlung klar: „Eine SE-Vereinbarung hat aus Sicht des BVG sowohl die Rechte des SE-Betriebsrates verbindlich als auch die Unternehmensmitbestimmung zu erfassen. Aktuell kann man den Verhandlungsstand jedoch maximal als „Magerquark“ bezeichnen.“

Das Handeln der Stabilus-Verantwortlichen widerspricht den selbst auferlegten Unternehmenswerten „Commitment- wir sind Macher, jeder Einzelne übernimmt dabei unternehmerische Verantwortung“. Oliver Kisters, stellvertretender Vorsitzender des BVG, führt in den Verhandlungen aus: „Wir Beschäftigte wollen Verantwortung übernehmen und das geht nur durch Mitbestimmung. Aber die Stabilus-Verantwortlichen verstecken sich hinter Vorgängen von bisherigen SE-Umwandlungen und haben kein Interesse an der Beteiligung und Mitgestaltung der Beschäftigten.“

Um die Rechte der Arbeitnehmer in der zukünftigen Stabilus SE im Sinne der europäischen Richtlinie 2001/86/EG zu wahren, hat das BVG bereits nach der Verhandlung im September Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Luxemburg eingelegt. Gerichtsverfahren werden in Luxemburg als auch in Deutschland folgen.

Ali Yener stellt fest: „Unser Ziel ist es, bis zum Ende der sechsmonatigen Frist eine belastbare Grundlage für die Beteiligung der europäischen Beschäftigten durch eine SE-Vereinbarung zu erreichen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Verantwortlichen von Stabilus ihre bisherige Strategie überdenken, sich von ihren juristischen Mauern lösen und die Belange der europäischen Beschäftigten ernst nehmen.“ 

Weitere Informationen

Stabilus, ein im S-Dax börsennotiertes deutsches Traditionsunternehmen, hat im März dieses Jahres angekündigt, die in Luxemburg ansässige Stabilus S.A. in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) umzuwandeln. Unmittelbar nach der Umwandlung soll der Firmensitz nach Deutschland verlegt werden. Die Verhandlungen der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE wird durch das BVG geführt. Das BVG und die IG Metall kommen aufgrund des Vorgehens von Stabilus zu dem Schluss, dass die SE- Umwandlung mit anschließendem Umzug nach Deutschland gewählt wurde, um einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat in der zukünftigen Stabilus SE zu verhindern.

Von: ek

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