Naturkatastrophe – Soforthilfe für IG Metall Mitglieder

16.07.2021 | Wir sind tief bestürzt über die Hochwasserkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz und in Teilen von NRW. Das teilweise existenzbedrohende Ausmaß der Katastrophe macht uns fassungslos.

Dieser Umstand macht eine solidarische und schnelle Unterstützung erforderlich. Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor.

Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von

• 500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR,

• 750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und

• 1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR

geleistet.

Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.). Die Sachschadenshöhe ist in der jeweiligen Geschäftsstelle nachzuweisen.  Anträge sind – gerechnet ab dem Schadenstag – innerhalb von 3 Monaten in der Geschäftsstelle einzureichen. Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder erhalten auf Wunsch – ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung – eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich 1,53 EUR.

Von: ek

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