Koblenz, 01.04.2020 - Nr. 04/2020

Kurzarbeit: Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge gehört den Beschäftigten

  • Regelung zur Kurzarbeit weist Konstruktionsfehler a-
  • 60 Prozent des Nettolohns reichen nicht für Miete und Lebenshaltungskosten
  • Jetzt kommt es darauf an, die Nachfrage zu stärken
  • Brief an die Bundestagsabgeordneten Detlev Pilger (SPD) und Josef Oster (CDU)
  • Brief der Handwerksgewerkschaften an das Bildungs- Arbeits- und Wirtschaftsministerium

(Koblenz, 01.04.2020) – Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz fordert von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit. „Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum 1. März die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden“, fordert die Koblenzer IG Metall in einem Brief an die Bundestagsabgeordneten Josef Oster, CDU und Detlev Pilger, SPD.

Bei Kurzarbeit stockt die Bundesagentur für Arbeit das Entgelt auf 60 Prozent des Nettolohns auf, wenn Kinder versorgt werden müssen auf 67 Prozent. Für viele Menschen reicht das bei Weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. „Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge würde vielen Menschen finanziell über die nächsten Monate helfen und ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit“, sagt Bernd Feuerpeil, Betriebsratsvorsitzender Aleris Rolled Products GmbH Koblenz.

Auch Joachim Noll, Vizepräsident des Deutschen Handwerkkammertages macht auf diese Ungerechtigkeit in einem gemeinsamen Schreiben der Handwerksgewerkschaften an das Bildungs- Arbeits- und Wirtschaftsministerium aufmerksam. „Insbesondere wird diese Situation im Handwerk dadurch, dass die Einkommen im Handwerk durchschnittlich 20 Prozent unter den Einkommen der Gesamtwirtschaft liegen, verschärft,“ so Joachim Noll.

Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr einen dramatischen Anstieg der Kurzarbeit auf 2,15 Millionen.  In der Region Koblenz haben bereits die ersten Betriebe mit Kurzarbeit nach Abschluss der entsprechenden Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten begonnen. 

Bund und Länder haben umfangreiche Hilfspakete für Unternehmen und Selbstständige, aber auch für abhängig Beschäftigte und Empfänger von Grundsicherung beschlossen.  Sie wollen damit die Corona-Krise wirtschaftlich und sozial abfedern. Das alles ist richtig und notwendig.  Allerdings sollte der Konstruktionsfehler bei der Kurzarbeiterregelung zügig beseitigt werden. Jetzt kommt es darauf an, Einkommen zu sichern und die Nachfrage zu stärken. Gerade die regionale Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass Beschäftigte über stabile Einkommen und damit Kaufkraft verfügen.

Von: ek

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