18.11.2024 | - Große Warnstreikbeteiligung hat zum Erfolg geführt: 98.100 Metallerinnen und Metaller in Mitte haben sich engagiert. - Köhlinger: „Tarifvertragsparteien haben in schwierigen Zeiten ihren Job gemacht. Daran kann sich die Politik gerne ein Beispiel nehmen.“
Die IG Metall Mitte und die Arbeitgeber der Mittelgruppe haben sich auf ein Tarifergebnis geeinigt. Der Pilotabschluss, der in Hamburg für die Metall- und Elektroindustrie Anfang der Woche erzielt worden war, wird eins zu eins übernommen. Davon profitieren rund 380.000 Beschäftigte in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Die große Warnstreikbeteiligung hat zum Erfolg maßgeblich beigetragen. In Mitte beteiligten sich mehr als 98.100 Metallerinnen und Metaller an temporären Arbeitsniederlegungen.
Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall Mitte und Verhandlungsführer, sieht im Tarifabschluss einen tragfähigen Kompromiss. Die Tarifvertragsparteien haben in schwierigen Zeiten ihren Job gemacht. Dazu hat die hohe Warnstreikbeteiligung ganz erheblich beigetragen. Es bestand aber auf beiden Seiten auch der Wille, sich trotz unterschiedlicher Interessen zu einigen. Daran sollte sich die Politik im Hinblick auf eine nachhaltige Industriepolitik ein Beispiel nehmen.“
Das Tarifergebnis im Überblick:
Die Entgelte steigen ab 1. April 2025 um 2 Prozent und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent. Bis Februar 2025 werden einmalig 600 Euro ausgezahlt. Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Januar 2025 überproportional um 140 Euro und ab 1. April 2026 um weitere 3,1 Prozent erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate bis Ende Oktober 2026.
Ab 2026 wird die jährliche Sonderzahlung (T-ZUG B) auf 26,5 Prozent der Entgeltgruppe 5 angehoben. Davon profitieren vor allem Beschäftigte, die in unteren Entgeltgruppen eingruppiert sind. Der T-ZUG B wird künftig nicht mehr im Juli, sondern im Februar ausbezahlt. Die jährliche Sonderzahlung Transformationsgeld wird dafür künftig nicht mehr im Februar, sondern jährlich im Juli ausgezahlt und beträgt 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts. Die Auszahlung des T-Geldes kann unter bestimmten Bedingungen differenziert werden.
Die Wahlmöglichkeiten zwischen Zeit und Geld werden, wie im Pilotabschluss vereinbart, ausgeweitet. So können 2025 erstmals auch Teilzeitbeschäftigte mehr freie Zeit statt mehr Geld wählen. Eltern mit Kindern bis zwölf Jahre, Schichtarbeitende und Beschäftigte, die Angehörige zu pflegen haben, gehören zu den Anspruchsberechtigten. Die bisherige Möglichkeit, zweimal Geld gegen acht freie Tage zu tauschen wird, um die Option dreimal 6 Tage von Geld in Zeit zu wandeln, erweitert.