IG Metall kämpft weiterhin für die Mitbestimmung im Aufsichtsrat bei Stabilus Rechtsstreit wird in Luxemburg fortgeführt

25.03.2022 | Stabilus, ein im S-Dax börsennotiertes deutsches Traditionsunternehmen, hat Anfang März 2021 angekündigt, die in Luxemburg ansässige Stabilus S.A. in eine Europäische Gesellschaft (SE) umzuwandeln. Unmittelbar

Unmittelbar nach der Umwandlung soll der Firmensitz nach Deutschland verlegt werden. Sowohl bei der Frage der Rechte des SE-Betriebsrates als auch bei der Frage der Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat konnten im Zuge der Verhandlungen mit dem besonderen Verhandlungsgremium (BVG) keine Einigung erzielt werden. Kommt eine solche Verständigung nicht zustande, werden diejenigen Mitbestimmungsrechte, die für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Umwandlung in eine SE gelten "eingefroren". Gemäß Art. 11 RL 2001/86/EG darf die SE nicht dazu missbraucht werden, Arbeitnehmern Beteiligungsrechte vorzuenthalten.

Zur Wahrung der Rechte der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leitete das das BVG, ein Arbeitnehmer bei Stabilus und die IG Metall ein Verfahren in Luxemburg ein. Im Januar 2022 hat das Gericht in Luxemburg die Klagen als unzulässig abgewiesen und in der Hauptsache nicht verhandelt bzw. entschieden. Die IG Metall legte bereits Berufung gegen das Urteil ein und kämpft weiterhin für die Mitbestimmung im Aufsichtsrat bei Stabilus.

Ohne Beachtung auf das laufende Gerichtsverfahren und mögliche neue Verfahren hat am 24.März 2022 die außerordentliche Hauptversammlung der Stabilus S.A. in Luxemburg beschlossen, die Rechtform von Société Anonyme (S.A.) nach Luxemburger Recht in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) zu verändern. Daran anknüpfend soll der Sitz von Luxemburg nach Deutschland verlegt werden. Stabilus verfolgt mit diesem Schritt weiterhin das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Gewerkschaften aus dem Aufsichtsrat fernzuhalten.

Ali Yener, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Koblenz und Mitglied des BVG stellt eindeutig klar: „Aus Respekt und Verantwortung gegenüber den Beschäftigten in Europa bei Stabilus, werden wir die uns zustehende Beteiligung einfordern, damit bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens nicht ausschließlich der „Shareholder Value“ den Ausschlag gibt. Wenn Herr Dr. Büchsner als CEO von Stabilus S.A. in der Mitteilung im Nachgang der außerordentlichen Hauptversammlung um weitere Unterstützung bei der Sitzverlegung nach Deutschland ausschließlich bei den Aktionären zum Sommer dieses Jahres bittet, dann belegt dies, dass ein ganzheitlicher Blick der Interessenslagen aller Stakeholder bei Stabilus zu keinem Zeitpunkt vorhanden war.“

Von: ek

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