Wir informieren über die wichtigsten Regelungen

Corona – Kurzarbeit und Betreuungsprobleme

30.03.2020 | Interessenvertretung ist in der Krise wichtiger denn je. Es geht jetzt darum die Beschäftigten in der Krise zu schützen. Viele Betriebe in unserer Region melden aktuell Kurzarbeit an. Die Kitas und Schulen sind geschlossen und Kinder müssen zu Hause betreut werden.

Wir unterstützen Betriebsräte bei den aktuellen Herausforderungen, schaffen tarifliche Regelungen und setzen uns für entsprechende politische Rahmenbedingungen ein. Außerdem informieren wir unsere Mitglieder und beantworten eure Fragen.

Hier haben wir für euch die wichtigsten Informationen in Kürze zusammengestellt.

Kurzarbeit

Wie funktioniert Kurzarbeit genau? Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und wie hoch ist es? Wer bezahlt mich während der Kurzarbeit?  Kurze und verständliche Antworten stellen wir euch hier und im Ratgeber „Kurzarbeit – FAQs“ (im Angang als pdf).

Für die Betriebe wurde die Einführung von Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Krise erleichtert. Die Voraussetzungen wurden herabgesetzt und die Sozialversicherungsbeiträge werden den Betrieben in der Kurzarbeit nun zusätzlich erstattet. Wir fordern, Unterstützung nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Beschäftigten. Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass die Arbeitgeber, diese Unterstützung im Rahmen einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes an die Beschäftigten weitergeben.

Freistellungsmöglichkeiten für Eltern

Am 30. März 2020 tritt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Danach können Eltern, die aufgrund der aktuellen Kita- und Schulschließung keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder (unter 12 Jahren) haben, bis zu sechs Wochen Freistellung von der Arbeit beantragen. Voraussetzungen sind:

  • es ist keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden (nicht durch Risikogruppen wie Großeltern)
  • andere Freistellungsmöglichkeiten (bspw. Abbau von Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto oder Einbringen von Resturlaub aus dem Vorjahr) sind ausgeschöpft sein
  • es liegt tatsächlich ein Verdienstausfall vor, der dadurch begründet ist

Während der Freistellungszeit erhalten Beschäftigte 67 % des Verdienstausfalls (max. 2016 Euro) bezahlt. Die Bezahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, der die Erstattung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen kann.

Wir begrüßen die Änderung, fordern aber weiterhin die volle Entgeltfortzahlung auch für Eltern, die ihrer Betreuungspflicht nachkommen müssen. Im aktuellen Tarifabschluss für die Metall- und Elektro-Industrie konnten wir weitere Freistellungsmöglichkeiten für Eltern vereinbaren (s.u.).

Diese und weitere Informationen für (werdende) Eltern, findet ihr in der Broschüre hier als pdf.

Krisenpaket: Tarifabschluss in der Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz

Der am 26. März 2020 unterzeichnete Tarifabschluss sichert in der Metall- und Elektroindustrie Arbeitsplätze und Unterstützung für Eltern.

Die wichtigsten Regelungen zur Bewältigung der aktuellen Krise sind:

  • Erleichterungen für die Einführung für Kurzarbeit im Betrieb
  • Ein betrieblicher Solidartopf von 350 Euro pro Beschäftigtem für den Ausgleich sozialer Härten v.a. durch Kurzarbeit
  • Weitere Möglichkeit der Abfederung von Einkommensverlusten, z.B. durch Umlage der Sonderzahlungen auf das Monatsentgelt
  • Freistellungsmöglichkeiten für Eltern mit Betreuungsproblemen: Erweiterte Möglichkeiten 8 freie Tage statt tariflichem Zusatzgeld zu beantragen und 5 zusätzliche freie Tage, wenn andere Möglichkeiten wie Resturlaub und Zeitguthaben ausgeschöpft sind.

Die Tarifschnellinfo gibt einen Überblick über die neuen Regelungen. Konkrete Vereinbarungen zur Umsetzung werden jetzt in den Betrieben getroffen. Die Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall werden euch über die im Betrieb getroffenen Regelungen informieren. 

Gerade in der Krise sind wir weiter für euch da!

 

 


Von: ek

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